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Organe spenden – Leben schenken
Spenden mit Herz - Organe spenden, Leben retten - Swisstransplant

Was ist Organspende



Sie können dafür oder dagegen sein - Hauptsache, Sie äussern Ihren Willen.


Es gibt so viele Meinungen wie es Menschen gibt. Das ist bei der Frage, ob man im Todesfall Organe, Gewebe und Zellen spenden will, nicht anders. Egal, ob Sie für oder gegen eine Spende sind, wichtig ist, dass Sie Ihren Willen kundtun. Denn wenn Ihre Zustimmung oder Ablehnung fehlt, werden Ihre nächsten Angehörigen in einer Trauersituation mit dieser Frage konfrontiert. Setzen Sie sich mit dem Thema auseinander, füllen Sie die Spendekarte am Ende dieser Broschüre aus und teilen Sie Ihren Entscheid auch Ihren Angehörigen mit. Weiterführende Infos gibt Ihnen www.transplantinfo.ch oder Ihr Hausarzt.


Was wird gespendet?


Bei den Organen wird in der Schweiz am häufigsten die Niere transplantiert, gefolgt von Leber, Lunge, Herz, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Bei den Geweben überwiegt die Transplantation von Augenhornhaut - dies ist die häufigste Transplantation überhaupt. Ebenfalls transplantiert werden zum Beispiel Leber- und Knorpelzellen Verstorbener.


Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Transplantation?

  • Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person nur entnommen werden, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt und der Tod festgestellt worden ist.
  • Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, können die nächsten Angehörigen im Sinne der verstorbenen Person entscheiden.
  • Sind keine Angehörigen vorhanden oder erreichbar, ist es verboten, Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen.
  • Der Wille der verstorbenen Person geht dem Willen der Angehörigen vor. Dies bedeutet, dass die Angehörigen nur dann entscheiden können, wenn keine Erklärung zur Spende bekannt ist.
  • Die Angehörigen erhalten keine Informationen darüber, wem ein Organ zugeteilt worden ist.

Diese Voraussetzungen sind im Transplantationsgesetz festgehalten.


Erhält man Geld für eine Spende?


Das Transplantationsgesetz verbietet den Handel mit Organen, Geweben oder Zellen und schreibt vor, dass eine Spende unentgeltlich sein muss. Die Spende von Organen, Geweben und Zellen ist in jedem Fall eine freiwillige Gabe und wird finanziell nicht entschädigt.


Wer kann Spenderin oder Spender sein?


Organe, Gewebe oder Zellen können bis ins hohe Alter gespendet werden. Ob diese für eine Transplantation geeignet sind, kann erst kurz vor und während der Entnahme medizinisch geprüft werden. Nicht das Alter, sondern der Gesundheitszustand ist für eine Organspende entscheidend. Wer an einer schweren Infektionskrankheit oder an Krebs leidet, kommt eventuell als Spenderin oder Spender nicht in Frage. Je nach Art der Krankheit können aber auch in diesem Fall die Organe und Gewebe unter bestimmten Umständen für eine Transplantation verwendet werden.


In welchem Fall wird gespendet?


Zu einer Organentnahme kommt es am häufigsten nach Tod wegen einer Hirnblutung. Eine Hirnblutung kann die Folge eines Unfalls (Schädelverletzung, Schädel-Hirn-Trauma) oder eines geplatzten Blutgefässes sein. Durch die Hirnblutung steigt der Druck im Schädel, dies führt im schlimmsten Fall zu einem vollständigen Ausfall des Hirns und des Hirnstamms. Dadurch erlischt unter anderem die Fähigkeit zur selbständigen Atmung.


Wie kommt es zur Organspende?


Wer zu Hause verstirbt, wird nicht zur Organspenderin oder zum Organspender. Denn die Entnahme verlangt medizinische Vorbereitungen, die nur im Spital möglich sind. Damit es zu einer Spende kommen kann, müssen viele Faktoren zusammenpassen. Dieser Fall tritt selten ein. Die Wahrscheinlichkeit ein Organ zu benötigen ist darum auch viel grösser, als Spender oder Spenderin zu werden.


Wie ist es bei der Gewebe- und Zellspende?


Gewisse Gewebe oder Zellen können auch Personen entnommen werden, die zu Hause verstorben sind. Ein typisches Beispiel dafür ist die Augenhornhaut, die auch längere Zeit nach dem Tod noch entnommen werden kann.


Warum braucht es vorbereitende medizinische Massnahmen?


Vorbereitende medizinische Massnahmen werden bei möglichen Organspenderinnen oder -spendern zwischen dem Therapieabbruch und der Organentnahme durchgeführt. Zum Therapieabbruch kommt es, wenn jede weitere Behandlung einer schwerkranken oder -verletzten Person sinnlos geworden ist und der Tod unmittelbar bevorsteht. Die vorbereitenden medizinischen Massnahmen haben keinen direkten Nutzen für die Patientin oder den Patienten. Sie sind nötig, um die Organe vor Schaden zu bewahren. Dafür müssen diese solange als möglich mit Blut und Sauerstoff versorgt und nach der Entnahme rasch gekühlt und transplantiert werden. Vorbereitende medizinische Massnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt. Sie dürfen den Tod der Patientin oder des Patienten nicht beschleunigen.


Welche vorbereitenden medizinischen Massnahmen werden durchgeführt?


Je nach Situation sind für den Organerhalt unterschiedliche Massnahmen notwendig:

  • Eine bereits begonnene künstliche Beatmung wird weitergeführt.
  • Medikamente werden verabreicht, die den Kreislauf und den Hormonhaushalt regulieren.
  • Nicht-beatmeten Spenderinnen oder Spendern (siehe NHBD) wird unter Umständen eine Perfusionssonde in der Nähe des Organs eingesetzt, das entnommen werden soll (meist Nieren). Dafür braucht es einen chirurgischen Eingriff. Die Organe können so nach der Todesfeststellung sofort mit einer Flüssigkeit gekühlt werden. Zusätzlich verhindern Medikamente, dass das Blut gerinnt.
  • Es werden Proben für Laboruntersuchungen entnommen, um den Körperzustand zu überwachen, die Spendetauglichkeit abzuklären und um eine empfangende Person zu finden, zu der die Blut- und Gewebemerkmale möglichst gut passen.

Diese Massnahmen müssen vorsichtig eingesetzt werden, damit sie den Tod nicht beschleunigen.


Wie wird der Tod festgestellt?


Kommt jemand für eine Spende in Frage, muss der vollständige und endgültige Funktionsausfall des Hirns und des Hirnstamms nachgewiesen werden. Dabei muss eine Reihe vorgegebener Tests durchgeführt werden. Zum Beispiel wird bei beatmeten Personen geprüft, ob sie nicht wieder selber zu
atmen beginnen. Diese Untersuchungen belegen, dass der Mensch tot ist. Sie werden durch zwei voneinander unabhängige Ärztinnen oder Ärzte auf der Intensivstation durchgeführt.


Was ist ein Non Heart Beating Donor (NHBD)?


In seltenen Fällen findet eine Organentnahme auch bei einer Person statt, bei der der Tod nach einem endgültigen Herz-Kreislaufstillstand eingetreten ist. Solche Personen verfügen somit weder über einen Herzschlag noch werden sie beatmet. Der Zeitdruck für die Entnahme ist hier besonders gross, da die Organe bereits im Körper nicht mehr durchblutet sind und rasch geschädigt werden. Die orbereitenden medizinischen Massnahmen müssen dieser besonderen Situation Rechnung tragen.



Ein konkretes Beispiel einer Organspende


Der Notfall


Ein Mann wird mit einer schweren Hirnblutung ins Spital eingeliefert. Auf der Notfall- und Intensivstation bemüht sich das Arzt- und Pflegeteam, sein Leben zu retten. Leider gelingt dies nicht. Der Tod des Patienten steht unmittelbar bevor und jede Behandlung ist aussichtslos geworden.


Wie weiter?


In diesem Moment, da der Tod unabwendbar ist, wird Organspende zum Thema. Hat der Patient früher einmal Ja zu einer Organspende gesagt, z.B. auf einer Spendekarte, oder willigen die nächsten Angehörigen ein, wird er nun zum möglichen Spender und die vorbereitenden medizinischen Massnahmen werden eingeleitet. Beispielsweise wird die künstliche Beatmung weitergeführt. Läge keine Zustimmung vor, würden jetzt alle Massnahmen abgebrochen.


Feststellung des Todes bei künstlich beatmeten Patienten


Weil der Patient künstlich beatmet wird, fehlen typische äussere Todeszeichen wie Totenstarre oder Leichenflecken. Die Ärztinnen und Ärzte führen nun die gesetzlich vorgeschriebene Feststellung
des Todes durch. Sie zeigt, dass der Mann tot ist.


Die Suche nach Empfängerinnen und Empfängern


Nun beginnt die Suche nach möglichen Empfängerinnen und Empfängern. Um die geeigneten Personen aus der Warteliste zu bestimmen, braucht es zahlreiche Laboruntersuchungen. Je genauer
Blut- und Gewebefaktoren zwischen der spendenden und der empfangenden Person übereinstimmen, desto besser wird das Organ nach der Transplantation akzeptiert. Während diese Abklärungen laufen, bleibt der verstorbene Mann an ein Beatmungsgerät angeschlossen und wird intensiv betreut, damit die Organfunktionen aufrechterhalten werden können.


Die Entnahme


Gleichzeitig mit der Suche nach Empfängerinnen und Empfängern beginnen die Vorbereitungen zur Organentnahme. Der Koordinationsaufwand ist gross. Sind die Empfängerinnen oder

Empfänger gefunden, wird der Spender in den Operationssaal gebracht. Die Organe werden meistens durch die Ärzteteams entnommen, die diese später auch transplantieren. Nach der Entnahme werden die gekühlten Organe mit dem Helikopter oder der Ambulanz zu den Transplantationszentren gebracht. Das muss rasch gehen, weil die Organe ohne Durchblutung nur kurze Zeit funktionstüchtig bleiben. Bei der Entnahme von Gewebe wie Augenhornhaut, Knochen, Knorpel oder Haut drängt die Zeit nicht so sehr. Sie können unter entsprechenden Bedingungengelagert werden.


Abschiednehmen


Nach der Entnahme der Organe und Gewebe werden die Operationswunden zugenäht. Die Wundnähte sind die einzigen sichtbaren Zeichen dafür, dass eine Entnahme stattgefunden hat. Nun
können die Angehörigen in Ruhe vom Verstorbenen Abschied nehmen.



Textquelle: Bundesamt für Gesundheit BAG - www.transplantinfo.ch

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